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Diese Übersicht dient der Transparenz, um mögliche Kosten abschätzen zu können und ist keineswegs vollständig.
Die anfallenden Behandlungskosten werden im individuellen Behandlungsvertrag besprochen und bedürfen stets der Einwilligung des Patienten vor Behandlungsbeginn.
Die Aufstellung orientiert sich an der GOÄ, hier angegeben mit dem Faktor 1,0. Der Faktor richtet sich nach dem tatsächlichem Aufwand und kann in Einzelfällen bis zu einem Faktor von 3,5 gesteigert werden. Individuelle Honorarabsprachen können von den Preisen abweichen.
WICHTIG: Die privatärztliche Behandlung wird NICHT von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und richtet sich daher ausschließlich an Selbstzahler. Ggf. ist eine Kostenerstattung über die private Krankenkasse möglich. Dieses sollte aber vor Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse abgesprochen werden!
Beratung
einfache Beratung
Allgemeine Beratung, auch mittels Fernsprecher (Telefon, Videokonferenz)
4,66 €
ausführliche Beratung
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher (Telefon, Videosprechstunde)
8,74 €
Untersuchungen
symptombezogene Untersuchung
gezielte Untersuchung einer Körperregion ggf. mit Funktionsprüfung nach Beschwerdebild
4,66 €
Vollständige körperliche Untersuchung
Vollständige Untersuchung eines der Folgenden Organsysteme:
1) Haut
2) Stütz- und Bewegungsapparat
3) Brustorgane (Herz, Lunge)
4) Bauchorgane (Leber, Darm)
9,33 €
Erhebung des Ganzkörperstatus
Orientierende Untersuchung der Haut und der sichtbaren Schleimhäute, Brust- und Bauchorgane, Stütz- und Bewegungsapparat sowie orientierende neurologische Untersuchung.
15,15 €
Früherkennungsuntersuchung
körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus) inklusive Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierte Beratung.
25,65 €
Zuschläge (Praxisnahe Leistungen)
Zuschläge können bei Leistungen am Wochenende oder in der Nacht erhoben werden.Abend- /Morgenzuschlag
Bei Leistungen zwischen 20-22 Uhr sowie 6-8 Uhr.
10,49 €
Nachtzuschlag
Bei Leistungen zwischen 22 und 6 Uhr
18,65 €
Wochenende-/Feiertagszuschlag
Bei Leistungen am Samstag, Sonntag oder einem Feiertag. Ggf können Zuschläge bei Arbeitszeiten zwischen 20 bis 8 Uhr zusätzlich berechnet werden.
12,82 €
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